Eltern:

Die Beschwerdestelle Jugendhilfe unterstützt auch Eltern und Personensorgeberechtigte, wenn Sie Hilfe für sich oder für Ihre Kinder brauchen.

Sie können sich an die Beschwerdestelle wenden, wenn...

  • Sie oder Ihr Kind Leistungen nach dem SGB VIII erwarten oder erhalten und sich durch das Jugendamt nicht ausreichend beteiligt, beraten, betreut oder beschieden fühlen.
  • Sie bei der Lösung von Konflikten mit dem Jugendamt Unterstützung brauchen
  • Sie Hilfe benötigen, eine Beschwerde gegen das Jugendamt zu formulieren

Ziel unserer Beratung ist die einvernehmliche Abhilfe einer Beschwerde. 

Wir unterstützen Sie unparteiisch und kostenfrei. 

Eine juristische Beratung im anwaltlichen Sinne erfolgt durch die Beschwerdestelle nicht.